Halbkreisflugregeln
Diese Regeln sorgen in der Theorie für eine Basisstaffelung von 1000ft, die nicht erst von der Flugverkehrskontrolle hergestellt werden muss. Das reduziert die Frequenzbelastung und erhöht die Sicherheit bei hohem Verkehrsaufkommen.
Standardregel[Bearbeiten]
Instrumentenflugregeln (IFR)[Bearbeiten]
Flüge nach Instrumentenflugregeln, die den Reiseflug im kontrollierten Luftraum durchführen, haben ihre Reiseflughöhe so zu wählen, dass sie mit der nebenstehenden Abbildung übereinstimmen. Diese besagt, dass Flüge, die auf einem Kurs über Grund von 0° bis 179° durchgeführt werden, eine ungerade Flugfläche, und zwischen 180° und 359° eine gerade Flugfläche zu wählen haben.
- Gerade bedeuted, dass die zweite Stelle bei der Angabe der Flugfläche eine gerade Ziffer sein muss --> Beispiele: FL240, FL300, FL380
- Ungerade bedeuted, dass die zweite Stelle bei der Angabe der Flugfläche eine ungerade Ziffer sein muss --> Beispiele: FL190, FL290, FL370
Sichtflugregeln (VFR)[Bearbeiten]
Für VFR-Flüge gelten im Prinzip dieselben Regeln. Bei einer Reiseflughöhe von zumindest 3000ft ist der Flug gemäß der Halbkreisflughöhen zu planen. Um eine zusätzliche Separation zwischen IFR- und VFR-Verkehr herzustellen, werden zu den Flughöhen 500 Fuß addiert. Das bedeutet, dass eine mögliche Flughöhe nach Westen z. B. 6500ft wäre.
- Gerade bedeuted, dass die zweite Stelle bei der Angabe der Flugfläche bzw. Flughöhe (bei Flügen unter 10000 Fuß) eine gerade Ziffer sein muss (+ 500ft) --> Beispiele: A045, A085, FL145
- Ungerade bedeuted, dass die zweite Stelle bei der Angabe der Flugfläche bzw. Flughöhe (bei Flügen unter 10000 Fuß) eine ungerade Ziffer sein muss (+ 500ft) --> Beispiele: A035, A075, FL135
Ausnahmen[Bearbeiten]
Abweichend davon gelten diese Regeln zur Wahl der Flughöhe nicht, wenn die Flugverkehrskontrolle eine anderslautende Freigabe erteilt. Im kontrollierten Luftraum entscheidet der Lotse (mit Einschränkungen) gemäß der Verkehrssituation die endgültige Flughöhe. Diese Freigabe kann ohne Weiteres "gegen" die Halbkreisflugregeln geschehen. Außerdem gibt es in folgenden Fällen Abweichungen von der Standardregel:
- In einigen Ländern wird nicht die "Ost-West"-Regel verwendet, sondern die sogenannte "Nord-Süd"-Regel. Diese Regel besagt: Wenn man auf einem Kurs über Grund von 90° bis 269° unterwegs ist, muss die Flugfläche ungerade sein. Wenn man auf einem Kurs über Grund von 270° bis 359° oder 0° und 89° fliegt, so sollte eine gerade Flugfläche gewählt werden. Dieses Verfahren findet zum Beispiel in Spanien, Italien, oder Portugal Anwendung.
- Es gibt Luftstraßen, die eigene Regeln in Bezug auf die Flugflächen haben. Informationen dazu sind in der AIP des jeweiligen Landes zu finden (Die AIP für alle europäischen Länder ist hier zu finden)
- Über FL410 im RVSM-Luftraum bzw. über FL290 im CVSM-Luftraum gelten die oben beschriebenen Richtlinien, die der erhöhten Staffelung Rechnung tragen.