Staffelung im Radar-Bereich: Unterschied zwischen den Versionen
533313 (Diskussion | Beiträge) |
533313 (Diskussion | Beiträge) K (→Erhöhte Staffelung) |
||
Zeile 103: | Zeile 103: | ||
Die Staffelung zwischen '''Formationsflügen''' und anderen LFZ ist prinzipiell um eine Meile höher als der ansonsten geltende Staffelungsmindestwert. Über FL290 gilt in diesem Fall außerdem eine minimale Höhenstaffelung von 2 000ft zu anderem Verkehr. | Die Staffelung zwischen '''Formationsflügen''' und anderen LFZ ist prinzipiell um eine Meile höher als der ansonsten geltende Staffelungsmindestwert. Über FL290 gilt in diesem Fall außerdem eine minimale Höhenstaffelung von 2 000ft zu anderem Verkehr. | ||
− | <div style="background:#f2dede; color:#b94a48; padding:15px;">Trotz [Reduced Vertical Separation Minima (RVSM)|RVSM]] kann es zu Ausnahmen kommen. Einige Staatsluftfahrzeuge, sowie Transschallflüge oder NON-RVSM-Flüge erfordern eine größere Vertikalstaffelung.<br /></div> | + | <div style="background:#f2dede; color:#b94a48; padding:15px;">Trotz [[Reduced Vertical Separation Minima (RVSM)|RVSM]] kann es zu Ausnahmen kommen. Einige Staatsluftfahrzeuge, sowie Transschallflüge oder NON-RVSM-Flüge erfordern eine größere Vertikalstaffelung.<br /></div> |
Aktuelle Version vom 3. Oktober 2020, 09:20 Uhr
Einleitung[Bearbeiten]
Im Allgemeinen unterscheidet man im Radar-Bereich zwischen Radar- und Wirbelschleppenstaffelung. Sind beide Staffelungstechniken anwendbar, so findet stets diejenige Methode Anwendung, die eine höhere Mindeststaffelung generiert.
Staffelungsverpflichtung[Bearbeiten]
- alle Flüge im Luftraum A und B
- IFR Flüge im Luftraum C, D und E
- VFR Flüge im Luftraum C und IFR Flüge
- Sonder-VFR und IFR Flüge
Unter bestimmten Umständen kann ATC die Staffelungsverpflichtung an den Piloten delegieren:
- es muss Tag herrschen
- es müssen Sichtflugwetterbedingungen herrschen
- das LFZ befindet sich unterhalb von 10.000 Fuß
- das LFZ befindet sich im Luftraum D oder E
- das LFZ befidnet sich im Steig- oder Sinkflug
- der Pilot des LFZ beantragt gezielt das Verfahren oder stimmt diesem zumindest
- der Pilot des anderen LFZ stimmt zu
Quelle: Anmerkung: als Ausnahme davon kann auf Anforderung des Piloten eines Luftfahrzeugs und mit Zustimmung des Piloten des anderen Luftfahrzeugs und vorbehaltlich dementsprechender Vorschriften der zuständigen Behörde für die [...] aufgeführten Fälle in Lufträumen der Klassen D und E eine Freigabe für einen Flug erteilt werden, sofern bei diesem eine eigene Staffelung für einen bestimmten Teil des Flugs unter 3 050 m (10 000 ft) während des Steig- oder Sinkflugs am Tag unter Sichtwetterbedingungen beibehalten wird. (AIP Austria)
Vertikale Staffelung[Bearbeiten]
Eine Basis für die zu gewährleistende Höhenstaffelung findet bereits durch die Einhaltung der Halbkreisflugregeln statt. Dennoch gelten vor allem in Situationen, in denen die dort festgelegte Zuordnung von Reiseflughöhen keine Anwendung finden, folgende Mindesthöhenstaffelungswerte:
- 1 000 ft bis einschließlich Flugfläche 410
- 2 000 ft über Flugfläche 410
Horizontale Staffelung[Bearbeiten]
Radarstaffelung[Bearbeiten]
In Österreich gilt prinzipiell eine Mindeststaffelung von 3 NM in der TMA, sowie 5 NM im Center-Bereich.
Wirbelschleppenstaffelung[Bearbeiten]
Jedes Luftfahrzeug, unabhängig von dessen Größe und Geschwindigkeit, erzeugt von dem Moment der Rotation bis zum Aufsetzen auf der Landebahn sogenannte Wirbelschleppen - strudelförmige Verwirbelungen hinter den Tragflächen. Je kleiner die Geschwindigkeit und je größer die Masse eines LFZ ist, desto stärker fällt dieses Phänomen ins Gewicht. Dementsprechend ist vor allem in Nahbereich des Flughafens besonders auf Wirbelschleppen vorausfliegender Flugzeuge zu achten.
- ein Luftfahrzeug fliegt unmittelbar hinter einem anderen Luftfahrzeug in gleicher Höhe oder weniger als 300 m (1 000 ft) unter diesem
- beide Luftfahrzeuge benutzen dieselbe Piste oder parallele Pisten mit einem Abstand von weniger als 760 m (2 500 ft)
- ein Luftfahrzeug kreuzt hinter einem anderen Luftfahrzeug in gleicher Höhe oder weniger als 300 m (1 000 ft) unter diesem
Nachfolgend | Vorausfliegend | Mindeststaffelung | |
---|---|---|---|
Light | hinter | Medium | 5 NM |
Heavy | hinter | Heavy | 4 NM |
Medium | hinter | Heavy | 5 NM |
Light | hinter | Heavy | 6 NM |
Heavy | hinter | Super | 6 NM |
Medium | hinter | Super | 7 NM |
Light | hinter | Super | 8 NM |
Ausnahmen[Bearbeiten]
Reduzierte Staffelung[Bearbeiten]
Sofern in der AIP bzw. in den Prozeduren nicht ausdrücklich erwähnt, gilt im Approach-Bereich die Mindeststaffelung von 3 Meilen. Ausnahmen (z.B. Wien LOWW) können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen verringerte Staffelungswerte zulassen.
Erhöhte Staffelung[Bearbeiten]
Die Staffelung zwischen Formationsflügen und anderen LFZ ist prinzipiell um eine Meile höher als der ansonsten geltende Staffelungsmindestwert. Über FL290 gilt in diesem Fall außerdem eine minimale Höhenstaffelung von 2 000ft zu anderem Verkehr.