Visual Meteorological Conditions (VMC): Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 12. April 2020, 11:09 Uhr
Flüge nach Sichtflugregeln, ausgenommen Sondersichtflüge, sind so durchzuführen, dass die in der untenstehenden Tabelle enthaltenen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. In eine Kontrollzone eingeflogen oder von einem Flugplatz gestartet werden darf nur, wenn die Hauptwolkenuntergrenze bei mind. 1500ft und die Bodensicht bei mind. 5 km liegt.
Höhenband | Luftraumklasse | Flugsicht | Abstand zu Wolken |
---|---|---|---|
10.000ft und darüber | (A) B C D E F G | 8 km | 1500m horizontal, 1000ft vertikal |
3.000ft bis 10.000ft MSL, zumindest aber 1000ft über Grund |
(A) B C D E F G | 5 km | 1500m horizontal, 1000ft vertikal |
unter 3.000ft, zumindest aber 1000ft über Grund | (A) B C D E | 5 km | 1500m horizontal, 1000ft vertikal |
F G | 5 km* | Frei von Wolken + Erdsicht |
Unter folgenden Bedingungen ist eine auf 1500m verringerte Flugsicht zulässig:
- Maximale Geschwindigkeit: 140 KIAS
Bei Hubschraubern darf diese Minimalwerte sogar auf 800m verringert werden, sofern mit einer Geschwindigkeit geflogen wird, die es zulässt, Hindernissen und anderem Verkehr rechtzeitig auszuweichen.
Sondersichtflugregeln[Bearbeiten]
--> vollständiger Artikel: Sondersichtflug (SVFR)
Folgende Wetterminima gelten für Sondersichtflugregeln:
- Frei von Wolken und mit Erdsicht
- Flugsicht: mind. 1500m