Instrumentenflugregeln (IFR)

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Allgemeines[Bearbeiten]

Instrument Flight Rules (IFR) ist der Überbegriff für eine Reihe an Voraussetzungen, die einen Flug unter Bedingungen erlauben, die eine sichere Durchführung unter Sichtflugregeln (VFR) nicht garantieren würden.

Im Gegensatz zu den Sichtflugregeln (VFR) wird unter IFR hauptsächlich mithilfe von Instrumenten geflogen. Je nach Equipment kann der Flug zwischen Abflug und Landung komplett ohne Sichtkontakt nach draußen durchgeführt werden.

Ein Flug unter Instrumentenflugregeln kann selbstverständlich auch bei Visual Meteorological Conditions (VMC) durchgeführt werden.

Voraussetzungen[Bearbeiten]

Für einen IFR-Flug muss das Flugzeug ausreichend Navigations- und Kommunikationsequipment an Bord haben, um den Flug unter den gegebenen Bedingungen durchführen zu können.

Nach dieser Vorschrift gibt es kein offizielles Minimum-IFR-Equipment per se. In der Praxis haben jedoch Luftstraßen, An- und Abflüge und der Operator eigene Vorschriften zum mitzuführenden Equipment. Da IFR-Verkehr Anweisungen durch ATC exakt zu befolgen haben, ist IFR ohne einen Autopiloten nicht möglich.

Lufträume und ATC[Bearbeiten]

Da IFR-Flüge (bis auf Ausnahmen) im kontrollierten Luftraum operieren, unterstehen sie einer Flugverkehrskontrolle. Am Boden ist der Tower (ggf. Ground und/oder Delivery) für sie zuständig. In der Luft betreut Radar alle An- und Abflüge, Center leitet alle Überflüge. In Österreich (und in ganz Europa) ist daher ein vollständiger Flugplan aufzugeben, der den Richtlinien und Vorschriften der Eurocontrol entspricht. Das bedeutet für IVAO, dass die Route, das Equipment und die Remarks entsprechend genau ausgefüllt werden sollten. Auf Basis dieser Informationen können bestimmte Anflüge freigegeben werden und bestimmte Höhen zugewiesen werden.

Flughöhen[Bearbeiten]

Mindestflughöhen[Bearbeiten]

--> siehe vollständiger Artikel: Mindestflughöhen

Außer für Start und Landung darf ein IFR-Flug nicht unter der veröffentlichten Mindesthöhe durchgeführt werden. Wurden keine Mindesthöhen veröffentlich, so gilt:
  • mindestens 1000 Fuß über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 Kilometern
  • mindestens 2000 Fuß über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 Kilometern in gebirgigen Gebieten.

Abgesehen davon wurden für jedes Instrumentenverfahren (SID, STAR, Transition, veröffentlichter Anflug) Mindesthöhen festgelegt, die nicht unterschritten werden dürfen.

Halbkreisflugregeln[Bearbeiten]

--> siehe vollständiger Artikel: Halbkreisflugregeln

Flüge unter Instrumentenflugregeln haben ihre Reiseflughöhe gemäß der Halbkreisflugregeln zu planen. Wenn nicht anders von der Flugverkehrskontrolle oder von veröffentlichten Prozeduren angewiesen, haben Flüge mit dem Kurs über Grund
  • von 000° - 179° eine "ungerade" Flugfläche (z.B. FL310, FL330, FL350, etc.)
  • von 180° - 359° eine "gerade" Flugfläche (z.B. FL320, FL340, FL360, etc.)
zu wählen.

RVSM-Operation[Bearbeiten]

--> siehe vollständiger Artikel: Reduced Vertical Separation Minima (RVSM)

Flüge zwischen FL290 und FL410 fliegen im sogenannten RVSM-Luftraum. Für diesen Bereich gibt es eigene Verfahren und Voraussetzungen, die zu beachten sind. Unter anderem müssen Luftfahrzeuge ein bestimmtes Equipment mitführen und dies im Feld 10a des Flugplans mit einem W bestätigen.

Funkbeispiele[Bearbeiten]