LOWG VFR
Von GRAZ Turm wird Radardienst für VFR-Flüge ausgeübt. Der Motorflugbetrieb ist vorzugsweise im östlichen Bereich des Flugplatzes durchzuführen (Platzrunden nach Osten). Platzrunden sind nach der von der Flughafen Graz Betriebs GmbH herausgegebenen Platzrundenkarte zu fliegen, soweit es die Anweisungen der Flugsicherung und die Sicherheit zulassen.
Die Anflugstrecken/-sektoren enden über den jeweiligen Meldepunkten AUTOBAHN-OST, KALSDORF, SENDER DOBL bzw. AUTOBAHN-WEST. Für den weiteren Anflug warten Sie dort auf Freigaben, falls Sie nicht vorher eine Anflug- oder Landefreigabe erhalten haben. Aus Lärmschutzgründen sollten die in der Sichtflugkarte angegebenen Maximalhöhen für die Einflugstrecken/-sektoren solange wie möglich gehalten werden. Fällt die Sprechfunkverbindung vor Erhalt der Einflugfreigabe aus, ist soweit als möglich auf einen nichtkontrollierten Flugplatz auszuweichen. Ist dies nicht möglich, ist über die NORDO-Strecke GLEISDORF - LASSNITZHÖHE - AUTOBAHN-OST in die CTR und in weiterer Folge in die NORDO-Warterunde östlich des TWR in 2500 FT einzufliegen und dort auf Lichtsignale zu warten.
Bei Ausfall der Sprechfunkverbindung nach Erhalt der Einflugfreigabe ist: der Transponder - soweit vorhanden - auf A 7600 zu schalten die CTR über die Einflugstrecke/den Einflugsektor umgehend wieder zu verlassen (Ausnahmen: GLEISDORF -LASSNITZHÖHE - AUTOBAHN-OST, SEKTOR ECHO - KALSDORF); über die NORDO-Strecke GLEISDORF - LASSNITZHÖHE - AUTOBAHN-OST in die CTR und in weiterer Folge in die NORDO-Warterunde östlich des TWR in 2500 FT einzufliegen und dort auf Lichtsignale zu warten.
Sofern durch ATC nicht anders aufgetragen, sind Standortmeldungen bei Überflug der Meldepunkte AUTOBAHN-OST, KALSDORF, AUTOBAHN-WEST, SENDER DOBL durch abfliegende Sichtflüge zu unterlassen. Aus Lärmschutzgründen sollten die in der Sichtflugkarte angegebenen Maximalhöhen für die Abflugstrecken/-sektoren sobald als möglich erreicht werden.
Segelflug- und Fallschirmsprungbetrieb[Bearbeiten]
Segelflug- und Fallschirmspringerbetrieb ist grundsätzlich im westlichen Bereich des Flugplatzes durchzuführen. Segelflüge und Segelschleppflüge innerhalb des aktiven Segelfluggebietes benötigen keine Freigabe, ansonsten hat jeder Segelflugbetrieb eine Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle einzuholen.