Sichtflugregeln (VFR)

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Allgemeines[Bearbeiten]

Visual Flight Rules (VFR) ist der Überbegriff für eine Reihe an Voraussetzungen, unter denen Flüge unter Sicht durchgeführt werden dürfen.

Im Gegensatz zu den Instrumentenflugregeln (IFR) wird unter VFR unter der Prämisse operiert, dass der verantwortliche Luftfahrzeugführer ohne der Zuhilfenahme von Instrumenten navigieren und anderem Flugverkehr ausweichen kann.

Wetterminima[Bearbeiten]

Damit Flüge unter Sicht sicher durchgeführt werden können, wurden bestimmte Wetterminima eingeführt, die für einen VFR-Flug zu berücksichtigen sind (siehe Visual Meteorological Conditions (VMC)). Aufgrund dieser Bestimmungen dürfen Flüge unter VFR (ausgenommen Sondersichtflug (SVFR)) nur dann in eine Kontrollzone einfliegen, wenn gilt:

  • Hauptwolkenuntergrenze mind. 1500 ft (450 m)
  • Bodensicht mind. 5 km

Lufträume und ATC[Bearbeiten]

In der Regel wird im Sichtflug terrestrisch navigiert; d.h., dass die Grundlage zur Navigation markante Landschaften, Seen, Flüsse oder Straßen darstellen können. Da die meisten VFR-Flüge in niedriger Höhe im Luftraum G oder E durchgeführt werden, unterstehen die Piloten am Tag keiner Flugverkehrskontrolle und sind daher bei der Flugdurchführung nicht seitens ATC reglementiert. Für Wetter- und Verkehrsinformationen steht manchmal Flight Information Service (FIS) zur Verfügung. Auf IVAO wird dazu entweder eine eigene Station mit dem Suffix _FSS geöffnet, oder einer der Radarlotsen bietet diesen Service auf freiwilliger Basis an.

VFR-Flüge im Luftraum C, oder D, sowie An- und Abflüge von kontrollierten Flugplätzen unterstehen der zuständigen Luftverkehrskontrolle. In der Regel betreut Tower oder Radar diese Lufträume.

Flugplan[Bearbeiten]

In der Realität sind VFR-Flüge bei Tag in den meisten Fällen nicht flugplanpflichtig.

Auf IVAO wird jedoch immer ein Flugplan verlangt.

Dabei reicht jedoch ein rudimentär ausgefüllter Flugplan mit Rufzeichen, An- und Abflugsort. Wie ein Flugplan korrekt auszufüllen ist, könnt ihr im Artikel Hinweise zur Flugplanaufgabe nachlesen.

Flughöhen[Bearbeiten]

Außer für Start und Landung dürfen VFR-Flüge nicht unter 1000 Fuß AGL über dicht besiedeltem Gebiet durchgeführt werden. Ansonsten dürfen 500 Fuß über Grund nicht unterschritten werden.

Flüge, die im Reiseflug 3000 Fuß über Grund überschreiten, sind auf einer Höhe gemäß der Halbkreisflugregeln durchzuführen. Das bedeutet in Österreich, dass in Richtung Osten (000°-179°) auf einem "ungeraden" Höhe + 500 Fuß (z.B. 3500ft, 5500ft, etc.) geflogen werden muss, in Richtung Westen (180-359°) auf einer "geraden" Höhe + 500 Fuß (z.B. 4500ft, 6500ft, etc.). VFR-Flüge über Flugfläche 195 können in der Realität nur mit vorheriger Genehmigung durchgeführt werden; über FL290 sind generell keine Flüge unter Sicht durchzuführen.

Funkbeispiele[Bearbeiten]

Neben interessanten Artikeln über die anzuwendende Phraseologie findet ihr hier einige Funkbeispiele zu verschiedenen Flugsituationen unter Sichtflugregeln:

Weiterführende Artikel[Bearbeiten]